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Kanzlei Dr. M�ller & Kollegen

Haftung für falsche Anlageberatung –

 Welche Ansprüche haben geschädigte Anleger von

Lehman-Brothers-Zertifikaten gegen Banken?

 

Die US-Investmentbank Lehman Brothers, gegründet 1850, notiert an der New Yorker Börse und  eine der fünf größten Investmentbanken der Welt, meldete im Zuge der weltweiten Finanzkrise am 15. September 2008 Insolvenz an und wurde nach dem sog. „Chapter 11“ des US-Insolvenzgesetzes (United States bankruptcy code) unter Gläubigerschutz gestellt.

 

Für viele Anleger war die Insolvenz und die damit verbundene Einstellung des Börsenhandels mit Lehman-Brothers-Zertifikaten ein Schock. Quasi über Nacht wurden ihre Wertpapiere wertlos. Hiermit hatten viele nicht gerechnet, weil sie auf die Solidität des über 150 Jahre alten Bankhauses vertraut hatten.

 

Da von der insolventen Emittentin (Lehman Brothers Treasury Co.) kaum ein Ausgleich für den Totalverlust zu erwarten ist, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die ausgebende Bank – meist die Hausbank der Anleger – für den entstandenen Schaden aufzukommen hat.

 

 

Lesen Sie > H I E R < unter welchen Umständen die Banken, die die Inhaber von Lehman Brothers Zertifikaten beraten haben, auf Schadensersatz haften müssen - insbesondere nach den Urteilen des Landgerichts Hamburg und des Landgerichts Potsdam, in denen Anlegern Schadensersatz für Falschberatung hinsichtlich der Empfehlung von Lehman-Brothers-Zertifikaten zugesprochen wurde.

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Das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2/19 O 187/08) hat am 31.08.2009 die Frankfurter Sparkasse zur Erstattung des Einlagebetrages eines 38-jährigen Anlegers für Lehman-Zertifikate verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hatte die Bank nicht ausreichend über die Risiken der Papiere, insbesondere das Totalverlustrisiko, aufgeklärt. Musterwirkung könnte das Urteil vor allem deshalb erlangen, weil der Anleger in diesem Fall über besondere Erfahrungen am Finanzmarkt verfügte - anders als der Großteil der Zertifikatanleger, die in der Regel unerfahren sind. Die Frankfurter Sparkasse kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Der Autor Rechtsanwalt Dr. Kai M. Simon ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er vertritt und berät schwerpunktmäßig auch in allen Fragen rund um Bank- und Kapitalanlagerecht. 

Rechtlicher Hinweis: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um unverbindliche Informationen handelt, die nicht als Rechtsberatung zu qualifizieren sind.

 

 

 



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