Verkehrsrecht
Hier informiert Sie Rechtsanwalt Dr. jur. Sebastian Karl Müller, Fachanwalt für Verkehrsrecht, über Neuigkeiten, interessante Urteile und aktuelle Entwicklungen zum Verkehrsrecht.
- Blitzer auf der A2 am Bielefelder Berg - Fehlmessungen sind doch möglich! Die von RA Sebastian Karl Müller erreichte Einstellung eines Bußgeldverfahrens schlägt hohe Wellen. Wie die Presse berichtete und das Ordnungsamt reagierte, lesen Sie im Folgenden. Dazu Fakten und Tipps für Betroffene.
So berichtete u.a. die Presse:
So reagierte das Ordnungamt Bielefeld:
Laut einem Bericht der Neuen Westfälischen vom 20. April 2010 räumte das Ordnungsamt Bielefeld einen "menschlichen Fehler" ein, der bei der "riesigen Anzahl an Fällen mal vorkommen" könne. Der Sachbearbeiter hätte, so das Ordnungsamt, den Tempoverstoß keinem der beiden Fahrzeuge zuordnen dürfen. Ein "technischer Fehler" sei aber weiterhin "ausgeschlossen".
Der Sachverhalt:
Herrn Frank N. aus Bielefeld wurde vorgeworfen, mit seinem PKW am 30. Januar dieses Jahres am Bielefelder Berg die zulässige Geschwindigkeit um 21 km/h überschritten zu haben, also mit 121 km/h statt der erlaubten 100 km/h gefahren zu sein. Nachdem Frank N. am 19. März einen Anhörungsbogen erhielt, suchte er unsere Kanzlei auf und beauftragte Rechtsanwalt Sebastian Karl Müller, Fachanwalt für Verkehrsrecht, mit seiner Verteidigung. Denn er war sich sicher, dass er zum Zeitpunkt der Messung seinen Tempomat auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h eingestellt hatte.
Rechtsanwalt Müller nahm daraufhin Akteneinsicht. Dabei stellte sich heraus, dass auf dem Messfoto neben dem PKW seines Mandanten ein Teil eines weiteren PKW zu sehen war, der sich zum gleichen Zeitpunkt auf der links daneben liegenden Fahrspur befand. Hier geht es zum Messfoto. Rechtsanwalt Müller beauftragte daher den Sachverständigen Dipl.-Ing. Gunter Himbert aus Saarwellingen-Schwarzenholz mit der Prüfung der Richtigkeit der Messung.
Die messtechnische Bewertung:
Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass bei der hier maßgeblichen Messanlage (TraffiStar S330) zwar in der Regel für jede überwachte Fahrbahn ein separates, in Fahrtrichtung versetztes Messgerät eingesetzt werde, so dass die gleichzeitige Messung von zwei nebeneinander liegenden Fahrspuren ausgeschlossen werden könne. Es bestünde aber durchaus die Möglichkeit, dass ein Fahrzeug, das den Sensorbereich nur im Randbereich überfahre, zur Messwertbildung beitrage. In seiner gutachterlichen Stellungnahme heißt es:
"Gemäß Bedienungsanleitung ist der ermittelte Geschwindigkeitswert dem Fahrzeug zuzuordnen, welches als einziges Fahrzeug das Messfeld des ... im Bild eingeblendeten Fahrstreifens befährt. Dabei sollen sich die Vorderräder des .. Fahrzeugs im Moment der Bildauslösung knapp hinter dem ... letzten (markierten) Sensor befinden.
Für die Messung bei dem Betroffenen ist festzustellen, dass diese Auswertekriterien nicht erfüllt sind. Die hinreichend erkennbaren Radaufstandspunkte des Fahrzeugs befinden sich eindeutig vor der Markierung des letzten Sensors, was ein Auslösen der .. Messung durch das Fahrzeug des Betroffenen eindeutig widerlegt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das zweite, im Messfoto in Fahrtrichtung links abgebildete Fahrzeug (im Foto rechts) die Messwertbildung verursachte."
Die rechtliche Bewertung:
Das Bußgeldverfahren gegen Herrn Frank N. wurde mit Bescheid des Ordnungsamts Bielefeld vom 13. April eingestellt. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass sich Einsprüche gegen Bußgeldbescheide auch dann lohnen können, wenn die Messanlagen – wie hier am Bielefelder Berg – (scheinbar) einwandfrei funktionieren.
TIPP: Besonders aufmerksam sollten Sie im Falle der Messanlage TraffiStar S330 insbesondere dann sein, wenn Sie zeitnah zum Zeitpunkt der Messung von einem anderen Fahrzeug überholt werden oder selbst einen Fahrstreifenwechsel vornehmen. Achten Sie auch eine mögliche Verjährung und prüfen Sie die Qualität des Messfotos für die Identifikation des Fahrers.
Soweit sich das Ordnungsamt Bielefeld nunmehr darauf beruft, es liege ein lediglich ein "menschlicher" und kein "technischer Fehler" vor, weil der Tempoverstoß keinem der beiden Fahrzeuge hätte zugeordnet werden dürfen, räumt es gleichzeitig ein, dass auch bei diesem Messgerät (TraffiStar S330) technische Unzulänglichkeiten vorliegen, die durch das Auswerten von Messfotos durch Sachbearbeiter beseitigt werden müssen. Und dabei können nun einmal Fehler passieren.
Die technischen Unzulänglichkeiten liegen vor allem darin, dass Messwerte auch dann ausgelöst bzw. nicht automatisch ausgeschlossen werden, wenn ein zweites Fahrzeug ausschließlich den Randbereich des letzten Sensors (z.B. beim Überholvorgang) überfährt, obwohl das erste Fahrzeug bereits die ersten Sensoren mit beiden Reifen überfahren hat und in Sekundenbruchteilen ebenfalls den letzten Sensor überfahren wird. Zudem wird die Messwertauslösung offensichtlich auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass das zweite Fahrzeug auf der anderen Fahrspur eine Messwertauslösung verursacht haben müsste.
- Müssen Video-Verkehrskontrollen bundesweit eingestellt werden? Nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins müssen alle Geschwindigkeitskontrollen mittels Video in Deutschland eingestellt werden. Dies folge aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2009 (AZ: 2 BvR 941/08), in dem solche Videokontrollen in Mecklenburg-Vorpommern für unzulässig erklärt worden seien. Wir teilen diese Rechtsauffassung. >> Zum Bericht des Deutschen Anwaltvereins

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