Baurecht

Ihr Ansprechpartner:

Dr. jur. Friedhelm Müller
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Unsere Spezialisierung:

Rechtsanwalt Dr. jur. Friedhelm Müller ist wegen seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Bau- und Architektenrecht von der Rechtsanwaltskammer Hamm der Titel "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" verliehen worden. 

Unsere Mandate:

AUS DEM PRIVATEN BAURECHT:
1. Beratung und Vertretung von privaten Bauherren: 

  • Geltendmachung von Mängelrechten (Mängelbeseitigung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz)
  • Prüfung der Bauträgerverträge und interessengerechte Anpassung, insbesondere durch angemessene Zahlungspläne, Sicherheiten und Terminvereinbarungen
  • Ansprüche von Wohnungserwerbern gegenüber dem Bauträger
  • Beratung bei der Abnahme des Gebäude

2. Beratung und Vertretung von Bauunternehmern und Bauträgern:

  • Gestaltung von Bauträgerverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Bauträgerverträgen
  • frühzeitige Sicherung von Werklohnansprüchen und deren Durchsetzung
  • Beratung bei Nachtragskonflikten, Bauzeitverschiebungen und im Vorfeld hierzu


AUS DEM ÖFFENTLICHEN BAURECHT:

1. Baunachbarrecht

  • Beratung und Vertretung von Nachbarn und Bauherren
  • Durchsetzung und Abwehr nachbarrechtlicher Ansprüche (typische Nachbarrechte: Gebot der Rücksichtnahme, Abstandsflächenrechte, Gebietsgewährleistungsansprüche, Festsetzungen in Bebauungsplänen)

2. Bauordnungs- und Bauplanungrecht

  • Durchsetzung von Bauvoranfragen und Baugenehmigungsanträgen
  • Abwehr von Baueinstellungen, Baubeseitigungen, Nutzungsuntersagungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Nachbarwidersprüchen gegen Baugenehmigungen
  • Beratung und Vertretung in Bauleitplanungsverfahren