Baurecht
Ihr Ansprechpartner:
Dr. jur. Friedhelm Müller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Unsere Spezialisierung:
Rechtsanwalt Dr. jur. Friedhelm Müller ist wegen seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Bau- und Architektenrecht von der Rechtsanwaltskammer Hamm der Titel "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" verliehen worden.
Unsere Mandate:
AUS DEM PRIVATEN BAURECHT:
1. Beratung und Vertretung von privaten Bauherren:
- Geltendmachung von Mängelrechten (Mängelbeseitigung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz)
- Prüfung der Bauträgerverträge und interessengerechte Anpassung, insbesondere durch angemessene Zahlungspläne, Sicherheiten und Terminvereinbarungen
- Ansprüche von Wohnungserwerbern gegenüber dem Bauträger
- Beratung bei der Abnahme des Gebäude
2. Beratung und Vertretung von Bauunternehmern und Bauträgern:
- Gestaltung von Bauträgerverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Bauträgerverträgen
- frühzeitige Sicherung von Werklohnansprüchen und deren Durchsetzung
- Beratung bei Nachtragskonflikten, Bauzeitverschiebungen und im Vorfeld hierzu
AUS DEM ÖFFENTLICHEN BAURECHT:
1. Baunachbarrecht
- Beratung und Vertretung von Nachbarn und Bauherren
- Durchsetzung und Abwehr nachbarrechtlicher Ansprüche (typische Nachbarrechte: Gebot der Rücksichtnahme, Abstandsflächenrechte, Gebietsgewährleistungsansprüche, Festsetzungen in Bebauungsplänen)
2. Bauordnungs- und Bauplanungrecht
- Durchsetzung von Bauvoranfragen und Baugenehmigungsanträgen
- Abwehr von Baueinstellungen, Baubeseitigungen, Nutzungsuntersagungen
- Durchsetzung und Abwehr von Nachbarwidersprüchen gegen Baugenehmigungen
- Beratung und Vertretung in Bauleitplanungsverfahren