Aufgaben der Notare
Notare sind als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes zuständig für Beurkundungen von Rechtsvorgängen (z.B. Immobilienkaufverträge, Schenkungsverträge, Testamente, Gründung und Verkauf von Unternehmen, Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, Vorsorgevollmachten) und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der sog. vorsorgenden Rechtspflege. Die vorsorgende Rechtspflege ist das Gegenstück zur streitigen Rechtspflege und dient der Rechtssicherheit und der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten.
Die Tätigkeit der Notare ist damit im Wesentlichen in die Zukunft ausgerichtet: Sie beraten und unterstützen die Beteiligten bei der Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen für die Zukunft, z.B., indem sie Verträge oder einseitige Erklärungen beurkunden oder beglaubigen und den Vollzug der Rechtsgeschäfte übernehmen.
>> Detaillierte Informationen zum Amt und zu den Aufgaben des Notars erhalten Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer.