Notarkosten
Die Kosten der Notare sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben. Alle Notare sind bundeseinheitlich dazu verpflichtet, die Gebühren nach dem GNotKG zu erheben, sog. Gebührenerhebungspflicht - nicht mehr und nicht weniger. Es steht daher keinem Notar frei, über die Notarkosten mit den Beteiligten zu verhandeln bzw. Gebührenvereinbarungen zu treffen.
Das notarielle Kostenrecht bietet einen Vorteil: Die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand und der Anzahl der Besprechungstermine.